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Schweizer Mischfutter ist sicher

Als einziges Land in Europa wird in der Schweiz eine vollständige GVO freie Fütterung praktiziert. Schweizer Fleisch, Milch und Eier werden damit ohne gentechnisch veränderten Rohstoffe hergestellt. Zudem ist Schweizer Mischfutter sehr sicher. Im Gegensatz zum Ausland hatten wir noch nie diesbezügliche Skandale.

Mischfutter wird kontrolliert

Die Produktion und der Handel mit Futtermitteln werden genau so streng wie die Lebensmittel behandelt. Damit soll neben dem Tier auch der Verbraucher geschützt werden. Wer Futtermittel herstellt, in Verkehr bringt oder einführen will, muss sich zuvor bei der amtlichen Futtermittelkontrolle Agroscope registrieren lassen. Lediglich Heimtierfuttermittel für den privaten Gebrauch dürfen ohne Registrierung importiert werden. Derzeit sind rund 1500 Unternehmen durch Agroscope für den Futtermittelhandel zugelassen, darunter 25 Selbstmischer.

Die ALP kontrolliert diese Unternehmen und führt die amtliche Futtermittelkontrolle durch. Sie kontrolliert, ob die Futtermittelverordnungen eingehalten werden und bewilligt gegebenenfalls neue Produkte für die Tierfütterung.

Für die Tierhalter und die Unternehmen der Futtermittelindustrie gäbe es nichts Schlimmeres als einen Futtermittelskandal. Um das zu vermeiden, arbeiten zahlreiche Unternehmen freiwillig nach dem Swiss Feed Production Standard© (SFPS). Darin werden Anforderungen an eine gute Verfahrenspraxis für Unternehmen festgelegt, welche Futtermittel produzieren, einführen, befördern und lagern. So soll die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.

Eine Mehrheit der Futtermühlen hat darüber hinaus ein Qualitätsmanagement-System (Bsp. ISO 9001:2015). Das scheint zu funktionieren. Während im Ausland immer wieder mal Dioxin, Aflatoxine und dergleichen mehr in Futtermitteln gefunden wurden, blieb die hiesige Futtermittelbranche vor ähnlichen Skandalen seit Jahren verschont.

 

Futter ist entscheidend für die Qualität der Lebensmittel

Alles was im Futtermittel drin ist, kann später im Fleisch, in der Milch oder in den Eiern landen. Aus diesem Grund ist es nicht nur wichtig, dass die Rohstoffe qualitativ einwandfrei sind, sondern auch, dass eine korrekte Auswahl erfolgt und dass die Tiere zum richtigen Zeitpunkt gezielt gefüttert werden. Der Geschmacksträger vom Fleisch ist immer das Fett. Fleisch, welches kein Fett enthält ist fad und meistens auch zäh. So kann z.B. beim Rindfleisch der überwiegenden Rindviehrassen nur ein entsprechender Ausmastgrad und damit Fettansatz erzielt werden, wenn die Intensität in der Ausmast entsprechend durch Kraftfuttergaben erhöht wird. Das geschieht übrigens auch bei der berühmten südamerikanischen Rindfleischproduktion und auch bei den irischen Rindern. Dort werden die Tiere während Monaten in riesigen Fütterungsstationen ausgemästet.

 

Einsatz von Hormone verboten

Die Verfütterung von Hormonen zur Leistungsförderung sind in der Schweiz bereits seit 1999 verboten. Hormone zur Leistungsförderung kommen jedoch in den USA, Japan oder Kanada zum Einsatz. Dort erhalten z.B. Mastrinder ein kleines Hormonimplantat hinter dem Ohr eingepflanzt, welches kontinuierlich Hormone freisetzt. Ractopamin ist eines dieser Hormone, welches auch in Brasilien gerne benutzt wird. Ractopamin lässt Mastschweine und Rinder schneller Fleisch ansetzen, und Kühe geben durch das Medikament mehr Milch. Je nach gemästeter Tierart steigt die Produktivität der Betriebe durch den Zusatzstoff angeblich um bis zu 38 Prozent. Lebensmittel, die mit hormonellen Leistungsförderern produziert wurden, dürfen in die Schweiz eingeführt werden. Dabei besteht eine Deklarationspflicht. Der Hinweis "kann mit Hormonen als Leistungsförderer erzeugt sein" muss auf dem Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen mit einem Fleischanteil von mindestens 20 Massenprozent angebracht werden, nicht jedoch auf Brühwurst-, Rohwurst- und Kochwurstwaren.

 

Schweizer Mischfutter ist frei von Antibiotika

Leistungsförderer sind Stoffe, welche die Nährstoffaufnahme im Verdauungstrakt der Tiere verbessern. Damit wird der Futterverbrauch pro Kilogramm Gewichtszuwachs reduziert und es werden weniger Nährstoffen ausgeschieden. Meistens werden gleichzeitig unerwünschte Bakterien und Pilze im Darm oder Pansen behindert und gewünschte Organismen wie beispielsweise Milchsäurebakterien gefördert.

Die beste Wirkung zeigen antibiotische Leistungsförderer bei Jungtieren. Je schlechter die Haltungs- und Fütterungsbedingungen sind, desto grösser ist der Effekt der zugesetzten Antibiotika. Die Tiere sind damit in der Lage Leistungen zu erbringen, zu denen sie sonst unter den gegebenen Umständen gar nicht fähig wären.

In der Schweiz sind antibiotikahaltige Leistungsförderer im Futter seit 1999 verboten. Viele Länder liegen noch Jahrzehnte hinter der Schweiz zurück und setzen weiterhin auf antimikrobielle Wirkstoffe. Die so erzeugten Fleisch- oder Milchprodukte dürfen aus dem Ausland weiterhin importiert werden. Sie müssen lediglich entsprechend deklariert werden. In der Schweiz dürfen Antibiotika nur noch als Arzneimittel bei Krankheiten verabreicht werden. Um auch diese Menge zu verringern, wird derzeit an einer Antibiotika-Reduktionsstrategie gearbeitet.

 

Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Rohstoffen

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) ist in der Schweiz verboten. Dass das entsprechende Moratorium vom Parlament bis zum Jahr 2021 verlängert wurde, ist allgemein bekannt. Weit weniger bekannt ist, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist. Das BLW kann auch bereits im Ausland bewilligte Einzelfuttermittel, die nicht aus GVO bestehen oder solche enthalten, in die GVO-Futtermittelliste aufnehmen, wenn das ausländische Zulassungsverfahren dem schweizerischen entspricht.

Trotzdem werden in der Schweiz keine GVO-haltigen Futtermittel für die Produktion tierischer Lebensmittel verwendet, und dies freiwillig. Dabei kosten GVO-freie Futtermittel mehr und sind schwieriger zu beschaffen. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, bei dem die Hersteller von Tierfutter flächendeckend auf GVO verzichten.

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